Die Zeit:

Mehrere Bundesländer gehen gegen das Z-Symbol vor, das als Unterstützungs­zeichen der russischen Armee im Krieg in der Ukraine gilt. Niedersachsen, Bayern und Berlin ordneten an, dass die öffentliche Verwendung des Symbols in Deutschland etwa bei Demonstrationen strafbar ist. Nordrhein-Westfalen kündigte an, strafrechtliche Konsequenzen zu prüfen.

Grundlage für das Vorgehen der Länder ist Paragraf 140 Nummer zwei des Strafgesetzbuches. Demnach wird ein Verhalten unter Strafe gestellt, das als öffentlich zur Schau getragene Billigung von Angriffskriegen zu verstehen und geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

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